Das gleich nördlich benachbarte frühere „Hessische Amtsgericht“ ist ein neubarocker Gebäudekomplex, dessen drei Flügel sich um einen nach Süden offenen Hof mit Garten gruppieren. Die schlossartige Anlage wurde in den Jahren 1907 bis 1909 nach Entwürfen des Hessischen Hochbauamts Darmstadt errichtet.
Die Fassade des repäsentativen Hautgebäudes wird durch einen breiten, von Pilaster eingefassten und einem Dreiecksgiebel bekrönten Risalit betont. Eine Freitreppe führt mittig zum prächtigen rundbogigen Säulenportal, über dem auf einem steinernen Wappenschild der Schriftzug „Hessisches Amtsgericht“ erhalten ist.“
Das heutige Anwesen ging Ende des 20. Jahrhunderts aus der Nutzung des Landeseigentümers in Privatbesitz über. Es ist das eindrucksvollste bauliche Zeugnis der früheren Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen-Darmstadt am Ort.