Abkürzung für Amtliche Prüfnummer
Amtliche Prüfnummer
Sie wird einem Wein ausgestellt, der von der Prüfungsbehörde als Qualitäts- oder Prädikatswein anerkannt worden ist. Die Amtliche Prüfungsnummer (A.P.Nr.) setzt sich zusammen aus diesem Wort oder der Abkürzung, der Betriebsnummer (bestehend aus der Nummer der Prüfstelle, der Nummer des Abfüllortes und der Kennziffer des Abfüllbetriebes) und Antragsnummer und -jahr. Beispiel: Bei der A.P.Nr. 4 725 012 001 16 wäre sonach 4 = Kennziffer der Prüfstelle Alzey, 725 = Ort (Firmensitz) des Abfüllers, 012 = Kennziffer des Abfüllbetriebes, 1 = Antragsnummer (Partie) des Betriebes, 16 = Jahr der Antragstellung. Die A.P.Nr. muß deshalb auf dem Etikett stehen. Ohne sie darf ein Qualitätswein nicht in den Verkehr gebracht werden
Der Gesamtalkoholgehalt eines Weines ergibt sich aus dem vorhandenen Alkoholgehalt (= der Süßegehalt des Mostes, der zu Alkohol vergoren ist) und dem potentiellen Alkoholgehalt (sofern die verbliebene Restsüße noch zu Alkohol vergoren wäre).
Rheinhessenwein e.V.
Otto-Lilienthal-Straße 4
55232 Alzey
E-Mail: info@rheinhessenwein.deRheinhessenwein e.V.
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