Begriff des deutschen Weingesetzes.
»Zusammenfassung mehrerer Lagen, aus deren Erträgen Weine gleichaltriger Geschmacksrichtungen hergestellt zu werden pflegen und die in nahe beieinanderliegenden Gemeinden desselben bestimmten Anbaugebietes begeben sind«. Das bestimmte Anbaugebiet Rheinhessen ist in drei Bereiche unterteilt: Bingen, Nierstein, Wonnegau. Das Wort »Bereich« ist dem Bereichsnamen voranzustellen, wenn er mit einer sonstigen geographischen Bezeichnung identisch oder verwechselbar ist. Bereichsnamen sind in Rheinhessen nur für Qualitätswein (mit und ohne Prädikat) erlaubt, nicht für Tafelwein.
Rheinhessenwein e.V.
Otto-Lilienthal-Straße 4
55232 Alzey
E-Mail: info@rheinhessenwein.deRheinhessenwein e.V.
Otto-Lilienthal-Straße 4
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