Titelbild Aktuelles, © MH/ Fotolia© MH/ Fotolia

Februar 2019

LAG Rheinhessen fördert auch im Jahr 2019 ehrenamtliches Engagement

Vorschläge für ehrenamtliche Bürgerprojekte können bis zum 15. Mai 2019 eingereicht werden

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Rheinhessen hat auch in diesem Jahr die Möglichkeit „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ mit Landesmitteln zu fördern. Durch diesen Förderaufruf haben ehrenamtliche Akteure in der LEADER-Region Rheinhessen die Möglichkeit für kleine Projekte mit gemeinnützigem Charakter, unbürokratisch eine Unterstützung  zu erhalten. Insgesamt stehen der LEADER-Region Rheinhessen hierfür Mittel in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung.

Angesprochen sind gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen, die dazu beitragen das ehrenamtliche Bürgerengagement in der LEADER-Region zu stärken. Sie können je Einzelmaßnahme eine Unterstützung von bis zu 2.000 Euro erhalten. Gefördert werden sollen vor allem Projekte, die zur Weiterbildung und Qualifizierung des Ehrenamtes beitragen oder auch Wege aufzeigen, wie verstärkt Menschen für ehrenamtliche Tätigkeiten gewonnen werden können.


Der Ablauf

  • Einreichung der Interessensbekundung bei der LAG Geschäftsstelle bis zum 25. Mai 2019
  • Bewertung und Auswahl der Projekte anhand von Auswahlkriterien im Wettbewerbsverfahren durch das LAG-Entscheidungsgremium
  • Abschließen einer Zielvereinbarung mit der LAG Rheinhessen
  • Nach Beendigung des Bürgerprojektes: Abgabe des Kostennachweises und des Durchführungsberichtes bei der LAG Geschäftsstelle bis 15. Oktober 2019
  • Auszahlung der Mittel durch die LAG Geschäftsstelle

Die Förderung

Wer?

Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen

Keine Förderung von politischen Parteien, kommunalen Körperschaften, Sportvereinen oder Betrieben, sowie Einzelpersonen

 

Was?

Mit dem Bürgerprojekt muss ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt werden

Förderfähig sind Sachkosten, mögliche Arbeitsleistungen sind ehrenamtlich zu erbringen

(Die Förderung von gebrauchten Gegenständen ist nicht möglich)

 

Wie viel?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der erreichten Punktzahl bei den Projektauswahlkriterien: Grundförderung (mind. 5 Punkte) max. 1.000 Euro; Premiumförderung (mind. 10 Punkte) max. 2.000 Euro

Es handelt sich um eine Festbetragsförderung. Die Höhe der Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen.


Die Auswahlkriterien

  • Das Projekt ist innovativ
  • Das Projekt ist regional wirksam
  • Das Projekt leistet einen Beitrag / Lösungsvorschlag zur „Zukunft des Ehrenamtes“
  • Das Projekt trägt zur Qualifizierung des Ehrenamtes bei

Für jedes Auswahlkriterium können ja nach Grad der Zielerreichung bis zu 10 Punkte vergeben werden. Ein Projekt muss mindestens 5 Punkte erreichen (Grundförderung). Eine Premiumförderung können Einzelprojekte erhalten, die einen Beitrag zur Erreichung von mindestens drei Querschnittszielen gemäß Ziffer 6 der LILE leisten und die eine Mindestpunktzahl von 10 Punkten erzielen.

 

Die Fakten im Überblick
Fördermittel-Budget:20.000 Euro (Landesmittel)
Datum des Förderaufrufs:1. Februar 2019

Einreichfrist für Interessensbekundungen:

15. Mai 2019
Projektauswahl durch die LAG Rheinhessen:Anfang Juni 2019
Frist für die Schlussabrechnung
(Einreichung der Durchführungsberichte
und Rechnungen bei der LAG Rheinhessen)
15. Oktober 2019

 


Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen gerne zur Verfügung.

LAG Rheinhessen
Sandra Lange (Geschäftsführung  I  Regionalmanagement)
Mareike Fox (Assistenz Regionalmanagement)

c/o Wirtschaftsförderungs-GmbH für den Landkreis Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey

Tel. 06731/408 - 1022 oder -1023;    Fax 06731/408 1500,
LAG@Alzey-Worms.de;    www.lag-rheinhessen.de