Auf dem Selztalradweg bei Ingelheim, © © Dominik Ketz© © Dominik Ketz

Die Förderkulissen zur Förderung von Radinfrastruktur, die auch für die touristischen Radrouten Relevanz haben, finden Sie auf dieser Seite.

Die Auswahl der Förderprogramme ist aktuell vorrangig auf Maßnahmen ausgerichtet, die notwendig sind, um die Basisqualität der Wege herzustellen, Gefahrenstellen zu entschärfen aber auch neue Radwege zu bauen.

Erster Ansprechpartner für konkrete Fragen zum Antragsverfahren sind die entsprechenden Förderstellen. Erste Fragen dazu, welcher Fördertopf für Ihr Anliegen relevant ist und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, beantwortet die Rheinhessen-Touristik und vermittelt bei Bedarf an den zuständigen Ansprechpartner der Förderstelle.

GAP-Strategieplan

"Förderung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen"

Im Rahmen des GAP-Strategieplans (Gemeinsame Agrarpolitik) erhalten Infrastrukturmaßnahmen in ländlichen Räumen (Städte und Gemeinden unter 100.000 Einwohner) Förderung durch das MLVLW. Dazu zählen insbesondere Radwege, die für den Alltagsverkehr/Pendler sowie den Tourismus von Bedeutung sind, die die Lebensqualität verbessern und attraktive Kultur- und Naturräume erschließen. Hierfür stellt das Ministerium 4 Mio. € bereit.

 

Fördergegenstand:

  • Radwege und Pendler-Radrouten im ländlichen Raum, speziell zur Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen, wirtschaftlichen, verkehrlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale
  • Externe Planungskosten
  • Baukosten, einschließlich der Kosten der Einbindung vorhandener (Rad)Wege und deren Anpassung/Ertüchtigung
  • Kosten für unmittelbar im Zusammenhang mit der Wegebaumaßnahme stehende Anlagen (Ausgleichsmaßnahmen, Sicherungs- und Entwässerung, Ertüchtigungsmaßnahmen)
  • Wichtige Voraussetzung für kombinierten Rad- und Wirtschaftswegen: Nachweis über die Abstimmung zwischen Antragsteller/Antragstellerin und Vertreter der Landwirtschaft (z.B. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz)

Laufzeit: 2023 – 2027, Bewerbungfrist bis spätestens 17. Mai 2024

Fördersatz: 43% der förderfähigen Kosten

Ansprechpartner: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MLVLW),  ELER-VB@mwvlw.rlp.de

Sonderprogramm „Stadt und Land“

Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ (S&L) unterstützt im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung Investitionen in den Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort.

Fördergegenstand:

  • Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze
  • eigenständige Radwege
  • Fahrradstraßen
  • Radwegebrücken oder -unterführungen
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser
  • Lastenradverkehr

Laufzeit: bis 31.12.2030
Fördersatz: zwischen 75 % und 90 % (für finanzschwache Kommunen)
Ansprechpartner: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

FAQ

Weitere Informationen auf den Seiten des Bundesamts für Logistik und Mobilität

Radnetz Deutschland

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) stellt bis 2028 bis zu 45 Mio.€ zur Verfügung für Vorhaben, die zu einem sicheren und lückenlosen Radfernwegenetz in Deutschland beitragen. Zudem sind Sondermittel für kurzfristige Projekte verfügbar.

Fördergegenstand:

  • Baumaßnahmen wie Verbreiterung der Radwege, Verbesserung der Oberflächen,
  • Baumaßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenstellen, Schaffung von sicheren Querungsmöglichkeiten und Vermeidung von Mischverkehren mit Kraftfahrzeugen,
  • erforderliche Streckenverlegungen,
  • Errichtung von Fahrradabstellanlagen,
  • Bau von Raststätten mit neuen modernen Standards aus dem Bereich Digitales und der E Mobilität,
  • Kommunikationsmaßnahmen für die Bekanntheit des Radnetzes Deutschland

Laufzeit: 2. Förderaufruf von 3. Mai bis zum 31. August 2023; Förderperiode über die Haushaltsjahre 2023-2028. Für Projekte, die bis Ende 2024 abgeschlossen werden, stehen zusätzliche Mittel bereit.

Fördersatz: bis zu 75%

Ansprechpartner: BALM
Team Radnetz Deutschland: 0221/ 5776-5599
Radnetz-Deutschland@balm.bund.de

Weitere Informationen zum Förderantrag

LBM

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz plant das großräumige Radwegenetz in Rheinland-Pfalz und baut und unterhält die Radwege an Bundes- und Landesstraßen in Rheinland-Pfalz. Für die Förderung von Radinfrastruktur hat er eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet und berät Kommunen über die verschiedenen Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene.
 

Ansprechpartner: foerderberatung-radwege@lbm.rlp.de; 0261 / 3029-1588 (ab 2.1.2023; Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 15:00 Uhr)

ELER-EULLE (abgeschlossen)

Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz. Gefördert werden Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung von kleinen Infrastrukturen, insbesondere von Radwegen und Pendlerrouten im ländlichen Raum. Zweistufiges Antragsverfahren (Bewerbung + Antrag). Für die Bewerbung muss die LEADER-Geschäftsstelle das Vorhaben bestätigen.

Fördergegenstand:

  • Investitionen in bestehende Radwege (u.a. In-Wert-Setzung, Anpassung/Ertüchtigung, Beschilderung)
  • konzeptionelle Planungen wie kommunale Radverkehrskonzepte
  • Neubau von Radwegen zur Erschließung touristischer Potenziale und zur Anpassung der Strukturen im ländlichen Raum

Laufzeit: 3. Förderaufruf am 01.12.2022 abgeschlossen; Neuer Förderaufruf für die Förderperiode 2023-2027 folgt.

Fördersatz: bis zu 65%; Anhebung auf 75% über LEADER-Arbeitsgemeinschaft (LAG) möglich

Ansprechpartner: MWVLW

FAQ-Katalog

Weitere Informationen auf den Seiten des MWVLW