Ziel dieses Förderaufrufes der ELER-Verwaltungsbehörde ist es, die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung zu sichern, auszubauen und zu verbessern.
Die LEADER-Aktionsgruppen können Vorhaben nach vorgegebenen Auswahlkriterien für eine Förderung in der Gebietskulisse ihrer LEADER-Regionen auswählen.
Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (GAK 8.0)
- stellt kleinen Unternehmen bis zehn Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro bis zu 200.000 Euro Zuschuss für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zur Verfügung, einschließlich der projektbezogenen Beratungsleistungen oder Leistungen von Ingenieuren oder Architekten.
- Der Zuschuss wird für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zur Verfügung gestellt, einschließlich der projektbezogenen Beratungsleistungen oder Leistungen von Ingenieuren oder Architekten.
Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (GAK 9.0)
- Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse sowie gemeinnützige juristische Personen können Zuschüsse in Höhe von 70% der förderfähigen Ausgaben und natürliche Personen, Personengesellschaften, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts Zuschüsse in Höhe von 40% der förderfähigen Ausgaben erhalten.
- Es werden Investitionen gefördert, die einen Gemeinnutzen haben, etwa kleinere Einrichtungen zur Nahversorgung oder der Kauf sowie Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen.
Inhalte und Ziele
- Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung sichern, ausbauen, verbessern
- Die beiden Fördermaßnahmen werden in Rheinland-Pfalz in den LEADER-Regionen umgesetzt
- Landesmittel in Höhe von rund 5 Millionen Euro für 2020, Fortführung geplant