Schiefertafel

Bei Wein eine der vier zulässigen Geschmacksangaben auf dem Etikett. Erforderlich ist ein Restzuckergehalt von über 9 g/l bis maximal 18 g/l Restzucker, wenn die Weinsäure höchstens 10 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt. Bei Sekt zeigt »halbtrocken« einen Restzuckergehalt zwischen 33 und 50 g/l an. Wahlweise ist auch das Wort »medium dry« erlaubt.

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Kontaktinformationen:

Rheinhessenwein e.V.

Otto-Lilienthal-Straße 4

55232 Alzey

E-Mail: info@rheinhessenwein.de
Internet: https://www.rheinhessen.de

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