Bei Wein eine der vier zulässigen Geschmacksangaben auf dem Etikett. Erforderlich ist ein Restzuckergehalt von über 9 g/l bis maximal 18 g/l Restzucker, wenn die Weinsäure höchstens 10 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt. Bei Sekt zeigt »halbtrocken« einen Restzuckergehalt zwischen 33 und 50 g/l an. Wahlweise ist auch das Wort »medium dry« erlaubt.
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