Die Bezeichnung „Hochgewächs“ gilt nur beim Riesling, dieser muss die Q.b.A.- Qualitätsstufe vorweisen. Weiterhin muss das Mostgewicht des Weines mindestens 10° Oechsle über dem Richtwert für Riesling Q.b.A. liegen. Um die Bezeichnung „Hochgewächs“ zu erhalten müssen die Weine bei der amtlichen Qualitätsprüfung mindestens 3,0 statt 1,5 Punkte erhalten.
Rheinhessenwein e.V.
Otto-Lilienthal-Straße 4
55232 Alzey
E-Mail: info@rheinhessenwein.deRheinhessenwein e.V.
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