Bereits für das 14. Jahrhundert ist ein Schiffskran am Frei-Weinheimer Ufer nachgewiesen. Ein erster massiver Landkran wurde 1549 nach dem Vorbild des Binger Krans (1487) errichtet.
Das noch sichtbare Fundament ist ein Relikt des letzten von Menschenkraft bewegten Krans, der um 1680 erbaut wurde. Im mittigen Schacht war der drehbare Kranständer eingelassen, an dem die beiden Treträder und der Ausleger befestigt waren. Zwei Knechte mussten in den Rädern laufen und so für den Antrieb der Anlage sorgen. Das Löschen und Laden war gebührenpflichtig. Über diese Einnahmen führte der Kranschreiber Protokoll. Kranmeister war der Schultheiß. Eine Kranordnung regelte die Abläufe, die Arbeitszeiten und die Löhne. Dieser Kran wurde zwischen 1690 und 1694 zerstört und wurde trotz Bemühungen des pfälzischen Kurfürsten nicht wieder vollständig aufgebaut. Das Kranrecht war mehrfach Gegenstand machtpolitischer Auseinandersetzungen zwischen den konkurrierenden kurpfälzischen und kurmainzer Landesherren.
Unter den Verladegütern nahm der regional erzeugte Fasswein den wichtigsten Rang ein.