Das heute als evangelisches Gemeindehaus genutzte Gebäude ist ein Beispiel für die traditionelle regionaltypische Bruchsteinbauweise. Es wurde 1828 als evangelische Schule mit Lehrerwohnung, Stall und Scheune errichtet, nachdem das alte Gebäude in der Schulgasse 6 nicht mehr ausreichte.
1827 führte die Großherzoglich Hessische Regierung die Schulpflicht vom sechsten bis zum vierzehnten Lebensjahr für Mädchen und Jungen ein. Bis 1842 besuchten die Kinder auf dem Land nur von November bis Ostern die Schule. In den warmen Jahreszeiten halfen sie in der Landwirtschaft mit. Der Unterricht war noch konfessionell getrennt. Erst 1871 beschloss der Wackernheimer Rat die Umwandlung der Konfessionsschulen in eine Gemeindeschule.
Auf dem Grundstück, für das sich der Name „Pfarrscherbel“ eingebürgert hatte, befand sich einst das mittelalterliche Pfarrhaus. Dort wohnten die Pfarrer, die auch gleichzeitig für den Schulunterricht zuständig waren. Das Gebäude wurde im Dreißigjährigen Krieg stark beschädigt und schließlich 1650 abgerissen.
Übrigens: Für die Versäumung des Unterrichts wurden Geldstrafen verhängt. Die Eintreibung der Strafgelder wurde in den Gemeinden anfangs nur nachlässig verfolgt. Die Gelder waren für Lernmittel der Kinder nichtvermögender Eltern vorgesehen.