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Januar 2020

LEADER Region Rheinhessen startet ihren 4. Förderaufruf für ehrenamtliche Bürgerprojekte

Vorschläge können bis zum 22. März 2020 bei der LAG Rheinhessen eingereicht werden.

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Rheinhessen hat auch in diesem Jahr die Möglichkeit „Ehrenamtliche
Bürgerprojekte“ mit Landesmitteln zu fördern. Durch diesen Förderaufruf haben ehrenamtliche Akteure in der LEADER-Region Rheinhessen die Möglichkeit für kleine Projekte mit gemeinnützigem Charakter, unbürokratisch eine Unterstützung  zu erhalten. Insgesamt stehen der LEADER-Region Rheinhessen hierfür Mittel in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung.

Angesprochen sind gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen, die dazu beitragen das ehrenamtliche Bürgerengagement in der LEADER-Region zu stärken. Sie können je Einzelmaßnahme eine Unterstützung von bis zu 2.000 Euro erhalten. Gefördert werden sollen vor allem Projekte, die zur Weiterbildung und Qualifizierung des Ehrenamtes beitragen oder auch Wege aufzeigen, wie verstärkt Menschen für ehrenamtliche Tätigkeiten gewonnen werden können.


Der Ablauf

  • Einreichung der Interessensbekundung bei der LAG Geschäftsstelle bis zum 22. März 2020
  • Bewertung und Auswahl der Projekte anhand von Auswahlkriterien im Wettbewerbsverfahren durch das LAG-Entscheidungsgremium (voraussichtlicher Sitzungstermin Ende April 2020)
  • Abschließen einer Zielvereinbarung mit der LAG Rheinhessen
  • Nach Beendigung des Bürgerprojektes: Abgabe des Kostennachweises und des Durchführungsberichtes bei der LAG Geschäftsstelle bis 20. September 2020
  • Auszahlung der Mittel durch die LAG Geschäftsstelle. Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung der Mittel nur nach Vorlage des Durchführungsberichtes und der Rechnungen (Kopien) erfolgen kann.

Die Förderung

Wer?

  • Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen
  • Keine Förderung von politischen Parteien, kommunalen Körperschaften, Sportvereinen oder Betrieben, sowie Einzelpersonen

 

Was?

  • Mit dem Bürgerprojekt muss ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt werden
  • Förderfähig sind Sachkosten (keine Förderung von gebrauchten Gegenständen möglich), mögliche Arbeitsleistungen sind ehrenamtlich zu erbringen.

 

Wie viel?

  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der erreichten Punktzahl bei den Projektauswahlkriterien: Grundförderung (mind. 5 Punkte) max. 1.000 Euro; Premiumförderung (mind. 10 Punkte) max. 2.000 Euro
  • Es handelt sich um eine Festbetragsförderung. Die Höhe der Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen.

Die Auswahlkriterien

  • Das Projekt ist innovativ
  • Das Projekt ist regional wirksam
  • Das Projekt leistet einen Beitrag / Lösungsvorschlag zur „Zukunft des Ehrenamtes“
  • Das Projekt trägt zur Qualifizierung des Ehrenamtes bei

Für jedes Auswahlkriterium können ja nach Grad der Zielerreichung bis zu 10 Punkte vergeben werden. Ein Projekt muss mindestens 5 Punkte erreichen (Grundförderung). Eine Premiumförderung können Einzelprojekte erhalten, die einen Beitrag zur Erreichung von mindestens drei Querschnittszielen gemäß Ziffer 6 der LILE leisten und die eine Mindestpunktzahl von 10 Punkten erzielen.

Die Fakten im Überblick
Fördermittel-Budget:20.000 Euro (Landesmittel)*
Datum des Förderaufrufs:30. Januar 2020
Einreichfrist für Interessensbekundungen:22. März 2020
Projektauswahl durch die LAG Rheinhessen:Ende April 2020
Frist für die Schlussabrechnung (Einreichung der Durchführungsberichte und Rechnungen bei der LAG Rheinhessen):20.September 2020

*vorbehaltlich der Bewilligung

Nutzen Sie auch unseren LEADER Info-Tag am Freitag, 28. Februar 2020 von 9.00-13.00 Uhr in der Kreisverwaltung Alzey-Worms zur Information! Um Anmeldung wird gebeten!

 

Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen gerne zur Verfügung:

LAG Rheinhessen
Sandra Lange (Geschäftsführung  I  Regionalmanagement)
Mareike Fox (Assistenz Regionalmanagement)

c/o Wirtschaftsförderungs-GmbH für den Landkreis Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey

Tel. 06731/408 - 1022 oder -1023;    Fax 06731/408 1500,
LAG@Alzey-Worms.de