Schiefertafel

Der Restzuckergehalt eines so gekennzeichneten Weines muss über 18 g/l liegen und darf höchstens 45 g/l betragen. Die Angabe »lieblich« wird auf dem Etikett jedoch selten benutzt.

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Kontaktinformationen:

Rheinhessenwein e.V.

Otto-Lilienthal-Straße 4

55232 Alzey

E-Mail: info@rheinhessenwein.de
Internet: https://www.rheinhessen.de

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