Der Restzuckergehalt eines so gekennzeichneten Weines muss über 18 g/l liegen und darf höchstens 45 g/l betragen. Die Angabe »lieblich« wird auf dem Etikett jedoch selten benutzt.
Rheinhessenwein e.V.
Otto-Lilienthal-Straße 4
55232 Alzey
E-Mail: info@rheinhessenwein.deRheinhessenwein e.V.
Otto-Lilienthal-Straße 4
55232 Alzey
E-Mail: info@rheinhessenwein.de