Ein solcher Wein muss aus geeigneten, in einer Liste erfassten Rebsorten stammen. Die Trauben müssen ausschließlich in Rheinhessen geerntet sein (kein Gebietsverschnitt). Der Wein muss in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern und für die angegebene Herkunft und Rebsorte typisch sein.