Rheinhessen Weinlexikon
Rheinhessen Weinlexikon
Der durch die Kelterung aus den Trauben ausgetretene Saft der Traube ( Traubenmost ) verwandelt sich durch die von den Hefen bewirkte Spaltung seines Zuckers in Alkohol und Kohlensäure, zunächst in den trüben Bremser und danach in den helleren Federweißer . Diesen Vorgang nennt man Gärung. Sie hat ihren »wilden« (jugendlich-stürmischen) Teil, der 8 Tage dauert, und ihren »stillen« Teil, der etwa 3 Wochen dauert. In dieser Zeit riecht man in den Weindörfern den werdenden jungen Wein und hört ihn im Keller »blubbern«.
Bei einer Gastwirtschaft liegt der Schwerpunkt auf dem umfassenden Speiseangebot. Dies wird durch Getränke unterschiedlicher Art ergänzt. Hier kann der Gast erwarten, dass ihm auch Bier ausgeschenkt wird.
Gewinnung von Most aus möglichst unbearbeiteten Trauben, um trubarme, reintönige Weine zu erhalten. Die aufwendige, schonende Technik der Herstellung bedeutet u. a. Verzicht auf den Einsatz von Traubenvollerntern, schonender Transport und Pressung bei geringer Mostausbeute.
Früher war die Anpflanzung von verschiedenen Rebsorten im selben Weinberg üblich. Mit diesem »gemischten Satz« konnten Ertrags- und Qualitätsschwankungen ausgeglichen werden. Heute findet man solche Weinberge nur noch als Schauweinberg, um die verschiedenen Rebsorten zu vergleichen.
Ein „Gespritzter“ ist eine Mischung aus 50% trockenem Wein und 50% Mineralwasser oder Sodawasser (manchmal ist der Weinanteil auch höher). Diese Mischung wird vor allem im Sommer gerne getrunken.
Großes Gewächs bezeichnet die höchste Klassifikationsstufe für trockene Weine aus Weingütern, die Mitglied des Verbandes Deutscher Prädikatsweingüter e. V. (VDP) sind. Neben dem Adler-Logo des VDP sind die Weinflaschen mit dem Logo Erste Lage (eine 1 mit nachgestellter, unterstrichener Traube) am Flaschenhals versehen.
Anders als Straußwirtschaften benötigen sie eine Konzession. Meistens sind sie ganzjährig geöffnet, oft aber erst am späten Nachmittag, am Abend oder am Wochenende. Auch in den Gutsschänken dürfen nur selbsterzeugte Weine ausgeschänkt werden. Hierzu dürfen aber nicht nur einfache Speisen, sondern auch warme Mahlzeiten gereicht werden.