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August 2022

SONDERAUFRUF "Ehrenamt 2.0"- UPDATE: Einreichfrist bis 17. Oktober 2022 verlängert

Zum Anlass der endenden Förderperiode soll das ehrenamtliche Engagement in der LEADER-Region Rheinhessen nochmals eine besondere Wertschätzung erfahren. Hierzu startet die LAG Rheinhessen einen Sonderaufruf zur Einreichung ehrenamtlicher Projekte. Im Fokus stehen Projekte die die Jugend ansprechen und zum Zusammenhalt und der Stärkung der Gemeinschaft im Ort beitragen. >>Einreichfrist bis 17. Oktober 2022 verlängert!

Durch den Förderaufruf mit den Schwerpunkten „Jugend als Zielgruppe“ sowie „Stärkung und Zusammenhalt der Gemeinschaft“ haben ehrenamtliche Akteure in der LEADER-Region Rheinhessen die Möglichkeit für kleine Projekte mit gemeinnützigem Charakter, unbürokratisch eine Unterstützung zu erhalten. Insgesamt stehen Mittel in Höhe von 16.000 Euro zur Verfügung. Davon werden 15.000 Euro von den projektunabhängigen Mittel der Träger der LAG Rheinhessen sowie 1.000 Euro durch eine Spende in Höhe von 1.000 Euro bereitgestellt.

Angesprochen sind insbesondere Jugendgruppen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen, die dazu beitragen das ehrenamtliche Bürgerengagement in der LEADER-Region zu stärken. Sie können je Einzelmaßnahme eine Unterstützung von bis zu 2.000 Euro erhalten.


Der Ablauf

  1. Einreichung der Interessensbekundung (per Post) bei der LAG Geschäftsstelle bis 4. Oktober 2022 UPDATE: Bis 17. Oktober verlängert!
  2. Bewertung und Auswahl der Projekte anhand von Auswahlkriterien im Wettbewerbsverfahren durch das LAG-Entscheidungsgremium (voraussichtlicher Sitzungstermin 10. November 2022).
  3. Abschluss einer Zielvereinbarung mit der LAG Rheinhessen.
  4. Nach Beendigung des Bürgerprojektes: Abgabe des Kostennachweises und des Durchführungsberichtes bei der LAG Geschäftsstelle bis 28. Februar 2023.
  5. Auszahlung der Mittel durch die LAG Geschäftsstelle an den Projektträger. Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung der Mittel nur nach Vorlage des Durchführungsberichtes und der Rechnungen (Kopien) erfolgen kann.

Die Förderung

Wer?

  • Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen innerhalb der LEADER-Region Rheinhessen 

Die LEADER-Region Rheinhessen beinhaltet das Gebiet der Verbandsgemeinden Alzey-Land, Eich, Wöllstein, Wonnegau, Wörrstadt, Bodenheim, Rhein-Selz vollständig und Teile der Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Nieder-Olm, Sprendlingen-Gensingen, Bad Kreuznach sowie die Stadt Alzey. Eine detailiierte Aufstellung finden Sie hier.

  • Keine Förderung von politischen Parteien, kommunalen Körperschaften, Sportvereinen oder Betrieben, sowie Einzelpersonen

Was?

  • Mit dem Bürgerprojekt muss ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt werden
  • Förderfähig sind Sachkosten (keine Förderung von gebrauchten Gegenständen möglich), mögliche Arbeitsleistungen sind ehrenamtlich zu erbringen

Wie viel?

  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der erreichten Punktzahl bei den Projektauswahlkriterien: Grundförderung (mind. 5 Punkte) max. 1.000 Euro; Premiumförderung (mind. 10 Punkte) max. 2.000 Euro
  • Es handelt sich um eine Festbetragsförderung. Die Höhe der Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen

> Das Projekt muss vorfinanziert werden, nach Vorlage der bezahlten Rechnungen wird der Förderbetrag ausgezahlt. <


Die Auswahlkriterien

  • Das Projekt ist innovativ
  • Das Projekt ist regional wirksam
  • Das Projekt spricht die Jugend als Zielgruppe an
  • Das Projekt leistet einen Beitrag zur Stärkung und Zusammenhalt der Gemeinschaft

Für jedes Auswahlkriterium können ja nach Grad der Zielerreichung bis zu 10 Punkte vergeben werden. Ein Projekt muss mindestens 5 Punkte erreichen (Grundförderung). Eine Premiumförderung können Einzelprojekte erhalten, die einen Beitrag zur Erreichung von mindestens drei Querschnittszielen gemäß Ziffer 6 der LILE leisten und die eine Mindestpunktzahl von 10 Punkten erzielen.

Gerne können Sie uns Ihre Anfrage an folgende E-Mailadresse senden: lag@alzey-worms.de

 

Fakten im Überblick
Fördermittel-Budget:   

 16.000 Euro   (davon 15.000 Euro (projektunabhängige Mittel der Träger der LAG Rheinhessen und 1.000 Euro durch eine Spende)

Datum des Förderaufrufes:       18. August 2022
Einreichfrist für Interessensbekundungen:

4. Oktober 2022

UPDATE: Verlängerung bis 17. Oktober 2022

Projektauswahl durch die LAG Rheinhessen:vorr. 10. November 2022
Frist für die Schlussabrechnung (Einreichung Durchführungs-
bericht und Rechnungen bei der LAG Rheinhessen): 
28. Februar 2023
  

Den Sonderaufruf, sowie den entsprechenden Vordruck zur Einreichug der Projektidee finden Sie unten im Downloadbereich. 


Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen gerne zur Verfügung:

LAG Geschäftsstelle / Regionalmanagement
Magdalena Haag und Mareike Fox

c/o Wirtschaftsförderungs-GmbH für den Landkreis Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, Tel. 06731/408 - 1022 oder -1023, Fax 06731/408 1500
LAG@Alzey-Worms.de, www.lag-rheinhessen.de