Prädikat für einen Qualiätswein, der aus spät gelesenen Trauben eines einzigen Bereichs stammt, das festgesetzte Mindestmostgewicht aufweisen (in Rheinhessen: Rebsorten Riesling und Silvaner 85° Oechsle, alle übrigen Rebsorten 90 °Oechsle. Die »Entdeckung der Spätlese« wird dem Zufall zugeschrieben. Der Lesebeginn wurde früher von den Grundherren festgesetzt. Diese mussten wiederum von den Pächtern verständigt werden, sobald die Trauben reif geworden waren, damit er einen Aufsichtsbeamten schicken konnte, der Lese und korrekte Ablieferung überwachte. Dieser erteilte auch die Leseerlaubnis. Bisweilen wurden auch Weintrauben von einem Kurier zur Güteverwaltung gebracht, um die Entscheidung einzuholen. Im Jahre 1775 habe sich der von Schloss Johannisberg im Rheingau entsandte Kurier verspätet und sei bei der Verwaltung in Marburg so eingetroffen, dass die Lese erst 14 Tage später als üblich beginnen konnte. Sie ergab, durch den Botrytispilz verursacht, einen vorzüglichen Wein.
Rheinhessenwein e.V.
Otto-Lilienthal-Straße 4
55232 Alzey
E-Mail: info@rheinhessenwein.deRheinhessenwein e.V.
Otto-Lilienthal-Straße 4
55232 Alzey
E-Mail: info@rheinhessenwein.de