Schiefertafel

Eine der für Wein auf dem Etikett allein zulässigen vier Geschmacksangaben. Ein so bezeichneter Wein darf entweder höchstens 4 g/l Restzucker haben (man spricht dann von »klassisch trocken«) oder höchstens 9 g/l Restzucker, wenn die Weinsäure höchstens 2 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt (z.B.: bei 8 g/l Restzucker darf der Säuregehalt 6 g/l nicht unterschreiten). Bei Sekt weist die Angabe »trocken« hingegen auf einen Gehalt an Restzucker zwischen 17 und 35 g/l hin, wahlweise ist auch das Wort »dry« erlaubt.

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Kontaktinformationen:

Rheinhessenwein e.V.

Otto-Lilienthal-Straße 4

55232 Alzey

E-Mail: info@rheinhessenwein.de
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