Von der Idee zur Umsetzung

Von der Idee zur Umsetzung

Hier finden Sie alle Informationen rund um das Antragsverfahren.

Sie haben eine Projektidee?

Wir freuen uns auf Ihre innovativen Vorschläge und prüfen gerne ob die Umsetzung mit EU- oder Landesmitteln finanziell unterstützt werden kann.

Die Auswahlkriterien stehen Ihnen unten zum Download zur Verfügung.

Hier finden Sie einen Überblick des zweistufigen Antragsverfahrens:

Phase 1: Ideenfindung und Beratung

Das Regionalmanagement steht jederzeit beratend zur Verfügung. In der ersten Beratungsphase prüft das Regionalmanagement bereits informell, ob das geplante Vorhaben den allgemeinen Grundsätzen der LEADER-Förderung entspricht bzw. ob eine Finanzierung des Vorhabens auch ggf. durch andere Programme möglich ist, ob ggf. weitere Partner eingebunden werden müssen oder wie die Projektidee im Sinne des LEADER-Ansatzes weiter entwickelt werden kann.


Phase 2: Projektsteckbrief

Mehrmals im Jahr veröffentlicht die Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen einen Projektaufruf. Zu den genannten Terminen kann der Projektsteckbrief bei der Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen eingereicht werden. Vorab sollte mit dem LEADER-Regionalmanagement ein Gespräch über die Projektidee geführt werden.


Phase 3: Bewertung und Auswahl

Im ersten Schritt wird der Projektsteckbrief auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch die LAG-Geschäftsstelle geprüft.

Förderfähigkeit:

grundsätzliche Förderfähigkeit:

  • Welches Ziel des GAP-Strategieolans untersützt das Vorhaben?
  • Welchen Handlungsbedarf des GAP-Strategieplans unterstützt das Vorhaben?
  • Welchen Handlungsfeldern der LILE ist das Vorhaben zuzuordnen?
  • Welchem Teilhandlungsfeld der LILE ist das Vorhaben zuzuordnen?
  • Welchem Fördertatbestand der LILE ist das Vorhaben zuzuordnen?

MUSS Kriterien

  • Das Projekt entspricht der Strategie der LAG Rheinhessen
  • Die Projektträgerschaft ist klar
  • Die Finanzierung ist gesichert
  • Eine Projektbeschreibung einschließlich Kostenrahmen liegt vor
  • Das Vorhaben wird innerhalb der LEADER-Region umgesetzt oder Ausnahmetatbestand zur Überschreitung des Gebietes liegt vor
  • Die notwendigen Genehmigungen liegen vor (NEU)
  • Das Vorhaben ist innovativ
  • Das Vorhaben aktiviert lokale Kräfte
  • Das Vorhaben ist nachhaltig ausgerichtet
  • Das Vorhaben ist frei von Diskriminierung 

 

Förderwürdigkeit:

Ergänzende Auswahlkriterien der LAG Rheinhessen

  1. Art des Vorhabenträgers
  2. Nutzen für Akteure
  3. Nutzen für besondere Zielgruppen (Kinder + Jugendliche, Senioren, Frauen, Menschen mit Behinderung, Migranten, Ehrenamtliche)
  4. Förderung von (Jung-) Unternehmer*innen
  5. Barrierefreiheit (für Personen mit Gehbehinderung, kognitiven Einschränkungen, Sehbehinderung, Hörbehinderung)
  6. Nachhaltigkeit (sozial, ökonomisch, ökologisch)
  7. Vernetzungseffekt zwischen Handlungsfeldern)
  8. Räumliche Wirkung des Vorhabens                                                    8.1 bei gebietsüberschreitende Vorhaben: Art der Gebietsüberschreitung
  9. Beitrag zu dem Querschnittsziel Wissensaustausch
  10. Beitrag zu dem Querschnittsziel Digitalisierung
  11. Beitrag zu dem Querschnittsziel Innovation
  12. Beitrag zu dem Querschnittsziel Klima- und Umweltschutz
  13. Beitrag zu dem Querschnittsziel Chancengleichheit
  14. Beitrag zu dem Entwicklungsziel "Entwicklung des zukunftsfähigen Standortes Rheinhessen"
  15. Beitrag zu dem Entwicklungsziel "Ausbau eines resilienten Lebensumfeldes"
  16. Beitrag zu dem Entwicklungsziel "Weiterentwicklung der Genussregion Rheinhessen"
  17. Beitrag zu dem Entwicklungsziel "Landschaft als Lebensgrundlage nachhaltig gestalten" 

Zusatzpunkte, da die nach Ziffer 10.1 der LILE für Premiumprojekte genannten Voraussetzungen vorliegen (30 Punkte)

Bei privaten Antragsstellern: Besondere Innovation (sobald mind. einer der Aspekte mit „Ja“ beantwortet wird, ist die Gesamtbeurteilung besondere Innovation“ erreicht. Anmerkung: „Neu“ bedeutet in diesem Zusammenhang „für die Region“)

  • Neue Produkte, Verfahren, Strategien
  • Neue Absatzmärkte
  • Neue Organisationsformen
  • Neue Zielgruppen
  • Pilotcharakter, Übertragbarkeit

Bei Festlegung der besonderen Innovation kann das Vorhaben eine Innovationsförderung von 50 % erhalten.


Phase 4: Förderantrag

Nach Auswahl durch das LAG-Entscheidungsgremium erfolgt die formale Antragstellung über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier durch den Vorhabenträger. Bitte beachten Sie, dass ein Förderantrag nach dem positivem Auswahlbeschluss der LAG grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten bei der Bewilligungsstelle (ADD Trier) einzureichen ist und eine nicht fristgerechte (vollständige) Beantragung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel führt.


Phase 5: Umsetzung

Die Umsetzung des Vorhabens kann starten, sobald ein Bewilligungsbescheid bzw. die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch die ADD vorliegt. Der Vorhabenträger darf erst nach Erhalt dieses Bescheides Aufträge vergeben. Ausnahme sind Planungsaufträge (Leistungsphasen nach HOAI 1-6), z. B. für die Vorplanung oder Ermittlung von Kosten für ein Projekt.


Unsere Fördersätze
Die Festlegung der Fördersätze für Projekte, die aus dem LEADER-Programm gefördert werden sollen, erfolgt anhand der in der nachfolgender Tabelle festgelegten Fördersätzen.

Fördersätze

Maßnahmenträger

Grundförderung

Premiumförderung

Qualifizierung und Information

50 %

75 % (100 % sofern Teilnehmerbeträge in Höhe von mind. 30% erhoben werden und öffentliches Interesse überwiegt)

Private Projektträger

30 %

40 % (50 % bei Innovation)

Gemeinnütziger Projektträger

50 %

75 % 

Öffentliche Projektträger

60 %

70 % (100 % nach Beschluss der LAG und mit Zustimmung der ELER-Verwaltungsbehörde)

LAG-Vorhaben

65 %

75 % (100% mit Zustimmung der ELER-Verwaltungsbehörde)

Festbetragsförderung für Ehrenamtliche Bürgerprojekte

1.000 Euro

2.000 Euro

Eine Premiumförderung ist möglich, wenn das Projekt einen direkten Beitrag zur Erreichung von mindestens drei Querschnittszielen gemäß Ziffer 6 der LILE (Wissensaustausch, Digitalisierung, Innovation, Klima- und Umweltschutz, Chancengleichheit)  leistet. Bei öffentlichen Trägern gilt zusätzlich, dass diese Projekte über Verbandsgemeindegrenzen umgesetzt werden müssen.

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