Von der Idee zur Umsetzung
Hier finden Sie alle Informationen rund um das Antragsverfahren.
Hier finden Sie alle Informationen rund um das Antragsverfahren.
Sie haben eine Projektidee?
Wir freuen uns auf Ihre innovativen Vorschläge und prüfen gerne ob die Umsetzung mit EU- oder Landesmitteln finanziell unterstützt werden kann.
Die Auswahlkriterien stehen Ihnen unten zum Download zur Verfügung.
Hier finden Sie einen Überblick des zweistufigen Antragsverfahrens:
Phase 1: Ideenfindung und Beratung
Das Regionalmanagement steht jederzeit beratend zur Verfügung. In der ersten Beratungsphase prüft das Regionalmanagement bereits informell, ob das geplante Vorhaben den allgemeinen Grundsätzen der LEADER-Förderung entspricht bzw. ob eine Finanzierung des Vorhabens auch ggf. durch andere Programme möglich ist, ob ggf. weitere Partner eingebunden werden müssen oder wie die Projektidee im Sinne des LEADER-Ansatzes weiter entwickelt werden kann.
Phase 2: Projektsteckbrief
Mehrmals im Jahr veröffentlicht die Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen einen Projektaufruf. Zu den genannten Terminen kann der Projektsteckbrief bei der Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen eingereicht werden. Vorab sollte mit dem LEADER-Regionalmanagement ein Gespräch über die Projektidee geführt werden.
Phase 3: Bewertung und Auswahl
Im ersten Schritt wird der Projektsteckbrief auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch die LAG-Geschäftsstelle geprüft.
Förderfähigkeit:
grundsätzliche Förderfähigkeit:
MUSS Kriterien
Förderwürdigkeit:
Ergänzende Auswahlkriterien der LAG Rheinhessen
Zusatzpunkte, da die nach Ziffer 10.1 der LILE für Premiumprojekte genannten Voraussetzungen vorliegen (30 Punkte)
Bei privaten Antragsstellern: Besondere Innovation (sobald mind. einer der Aspekte mit „Ja“ beantwortet wird, ist die Gesamtbeurteilung besondere Innovation“ erreicht. Anmerkung: „Neu“ bedeutet in diesem Zusammenhang „für die Region“)
Bei Festlegung der besonderen Innovation kann das Vorhaben eine Innovationsförderung von 50 % erhalten.
Phase 4: Förderantrag
Nach Auswahl durch das LAG-Entscheidungsgremium erfolgt die formale Antragstellung über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier durch den Vorhabenträger. Bitte beachten Sie, dass ein Förderantrag nach dem positivem Auswahlbeschluss der LAG grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten bei der Bewilligungsstelle (ADD Trier) einzureichen ist und eine nicht fristgerechte (vollständige) Beantragung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel führt.
Phase 5: Umsetzung
Die Umsetzung des Vorhabens kann starten, sobald ein Bewilligungsbescheid bzw. die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch die ADD vorliegt. Der Vorhabenträger darf erst nach Erhalt dieses Bescheides Aufträge vergeben. Ausnahme sind Planungsaufträge (Leistungsphasen nach HOAI 1-6), z. B. für die Vorplanung oder Ermittlung von Kosten für ein Projekt.
Unsere Fördersätze
Die Festlegung der Fördersätze für Projekte, die aus dem LEADER-Programm gefördert werden sollen, erfolgt anhand der in der nachfolgender Tabelle festgelegten Fördersätzen.
Maßnahmenträger | Grundförderung | Premiumförderung |
Qualifizierung und Information | 50 % | 75 % (100 % sofern Teilnehmerbeträge in Höhe von mind. 30% erhoben werden und öffentliches Interesse überwiegt) |
Private Projektträger | 30 % | 40 % (50 % bei Innovation) |
Gemeinnütziger Projektträger | 50 % | 75 % |
Öffentliche Projektträger | 60 % | 70 % (100 % nach Beschluss der LAG und mit Zustimmung der ELER-Verwaltungsbehörde) |
LAG-Vorhaben | 65 % | 75 % (100% mit Zustimmung der ELER-Verwaltungsbehörde) |
Festbetragsförderung für Ehrenamtliche Bürgerprojekte | 1.000 Euro | 2.000 Euro |
Eine Premiumförderung ist möglich, wenn das Projekt einen direkten Beitrag zur Erreichung von mindestens drei Querschnittszielen gemäß Ziffer 6 der LILE (Wissensaustausch, Digitalisierung, Innovation, Klima- und Umweltschutz, Chancengleichheit) leistet. Bei öffentlichen Trägern gilt zusätzlich, dass diese Projekte über Verbandsgemeindegrenzen umgesetzt werden müssen.