Weinrechtlich setzt die Angabe »Weingut« auf dem Etikett voraus, dass der Wein ausschließlich aus Weinbergen des benannten Erzeugers stammt. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Abfüllung der auf dem Weingut erzeugten Weine statt als Erzeugerabfüllung auch als Gutsabfüllung bezeichnet werden.